Teil 3: Das Wertgesetz, notwendgies Übel
Teil 3: Das Wertgesetz, notwendiges Übel

Die demokratische Verwaltung über die Produktion funktioniert allein unter einem wirtschaftlich zentralisierten Plan, da, nach dem Marxschen Wertgesetz, der Markt und die Monopole die Produktion bestimmen würde, nicht die ArbeiterInnen.
Genannte wirtschaftliche Planung hat sich bis jetzt in keinem Sozialismus als fähig erwiesen, vollkommen ohne Einbezug des Wertgesetzes effizient zu planen.
Das Wertgesetz galt bspw. In der DDR zu den “Grundgesetzen” der sozialistischen Ökonomie:
Die Volkseigenen Betriebe, welche durchaus eigenständig arbeiteten, übernahmen hier die Rolle einzelner Warenproduzenten – somit war auch hier die Arbeitsteilung, welche Marx als Existenzbedingung der Warenproduktion bezeichnet, gegeben.
Stalin, Ulbricht und sämtliche weiteren Vertreter des sowjetischen (post-lenin‘schen) Systems erkannten die “Ware-Geld-Beziehungen“ als “objektiv notwendig und Wesensmerkmal der sozialistischen Produktionsweise” an.
Auch Lenins NÖP war nun mal nichts anderes als der Einbezug von Marktmechanismus im Sinne des Aufbaus der Produktionsmittel; wir wissen also, nahezu sämtliche sozialistische Staaten von Moskau bis Pjöngjang griffen und greifen zum Wertgesetz und Marktmechanismen, um bei der Planung unter
die Arme zu greifen – was sagte Marx selbst dazu?
Marx selbst schreibt in der “Kritik des Gothaer Programms” folgendes über “Die Notwendigkeit einer sozialistischen Übergangsperiode, der „ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft”:
“Womit wir es hier zu tun haben, ist eine kommunistische Gesellschaft, nicht wie sie sich auf ihrer eignen Grundlage entwickelt hat, sondern umgekehrt, wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft hervorgeht, also in jeder Beziehung, ökonomisch, sittlich, geistig, noch behaftet ist mit den Muttermalen der alten Gesellschaft, aus deren Schoß sie herkommt. (…) Das gleiche Recht ist hier daher immer noch – dem Prinzip nach – das bürgerliche Recht (…) Es erkennt keine Klassenunterschiede an, weil jeder nur Arbeiter ist wie der andre; aber es erkennt stillschweigend die ungleiche individuelle Begabung und daher Leistungsfähigkeit der Arbeiter als natürliche Privilegien an. (…) Aber diese Missstände sind unvermeidbar in der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft, wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft nach langen Geburtswehen hervorgegangen ist. Das Recht kann nie höher sein als die ökonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft.”
Des Weiteren schreibt er über die “höhere Phase der kommunistischen Gesellschaft”, d.h. den Kommunismus, “nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihre Produktivkräfte gewachsen und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fließen – erst dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahne schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen”
Für das Erreichen des Kommunismus, bzw. des vollständigen Sozialismus (Marx nahm die Begriffe
mehr oder weniger als Synonyme) braucht es also Produktivkräfte wie “Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums” geradezu überfließen und Produktion, die fortschrittlich genug ist, um nicht im Widerspruch mit den sozialistischen Produktionsverhältnissen zu stehen.
Erst dann, beim Überfluss des Reichtums und der Produktion, kann der “enge bürgerliche Rechtshorizont” (d.h. die Herrschaft der Bourgeoise) überwunden werden – war dies in Russland 1917 der Fall? In der DDR 1949? In China 1949? Letzteres schauen wir uns im nächsten Teil an.