Gegen alle, die dagegen sind.
Gegen alle, die dagegen sind.

Reminder: die roten Sätze sind Links – draufklicken, um zu, dem Kontext entsprechenden, Kritikpunkt-Artikel zu gelangen.
Wenn es im Demokratischen Meinungspluralismus Meinungen gibt, die der Leitmeinung des Staatsapparates nicht entsprechen, werden diese stummgeschaltet – oder zumindest beschränkt.
Das meine ich nicht in einer Querdenker Manier, sondern im Kontext der politischen Krise, in der sich dieser Staat befindet.
Die Ampel-Regierung aus FDP, SPD und Grünen ist die unbeliebteste in bundesdeutscher Geschichte.
Insgesamt sprechen sich nur ca. 20% der Menschen hierzulande als „sehr zufrieden oder zufrieden“ mit der Arbeit der Bundesregierung aus, 74% sagen, sie seien „weniger oder gar nicht zufrieden“ (Rest enthält sich, Statista).
Selbst von den Präferent:innen der Ampelparteien, sprechen sich nur 49% (SPD), 49% (Grüne) und 17% (FDP) als zufrieden mit der Bundesregierung aus.
Die Unzufriedenheit mit der Politik, wird sich nicht mit Vertretern aus anderen Parteien verändern.
Eine CDU/CSU und Grünen Koalition wird grundsätzlich dieselben Anliegen wie die Ampel-Regierung verfolgen.
Selbst eine AfD und CDU-Koalition wird nichts an dem aktuellen politischen Status-Quo verändern, der in den Grundsätzen längst mit rechtsextremen Vorstellungen konkurriert.
Es ist klar, dass die Befugnisse und Entscheidungen der bürgerlichen Politiker, die grundsätzlich erstmal für die Absicherung des Wirtschaftswachstums verantwortlich sind, auf den Bedürfnissen der inländischen Kapitalbesitzer basieren.
Der Widerspruch zwischen Volk und Herrschaft ist unvermeidbar in einer Kapitalistischen Gesellschaft, schon deshalb, weil der Grundsatz der bürgerlichen Gesellschaft verschieden von den grundsätzlichen Bedürfnissen des Menschen als Gattungswesen ist.
Die Devise der bürgerlichen Politik ist das Kapitalwachstum, das ist klar – deshalb ist die Arbeitsproduktivität (gemessen als Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Arbeitsstunde) in Deutschland über die letzten Jahrzehnte kontinuierlich gestiegen, während der Lebensstandard, die Arbeitszeit, die Lohnentwicklung stagnierte und die Lebenserhaltungskosten sowie die Einkommensungleichheit in die Höhe geschossen sind.
Der Auftrag der bürgerlichen Politik ist also de-facto unabhängig von einzelnen Parteipolitischen Anliegen – „Wirtschaftswachstum“ ist hierbei der Euphemismus für Bereicherung der Einigen, wie man an dem Widerspruch zwischen der Arbeitsproduktivität und Lebensstandard erkennt.
Gerade aus diesem Grundsätzlichen Widerspruch findet sich die deutsche Politik aktuell in einer tiefen Krise wieder.
Auf der einen Seite, steht die faschistisierung weiter Teile der deutschen Gesellschaft, welche mit Drohungen bzgl. dem Ende des Krieges in der Ukraine deutsche Investitionen und Kredite in der Ukraine in Gefahr zu bringen scheinen.
(Unbedingt hier klicken, um die kapitalistischen Zusammenhänge für den Aufstieg der AfD zu begreifen.)
Auf der anderen Seite die, für die Behüter des Status-Quo scheinbar unerwartete, Solidarität bzgl. des palästinensischen Widerstands, welche droht, den geschickt getarnten deutschen Imperialismus teilweise aufzudecken.
Mit dieser Palästina Solidarität verbunden: Desillusionierung bzgl. der deutschen Außenpolitik, potenziell bzgl. des deutschen Staates.
Um den Status-Quo des Freiheitlich-demokratischen zu erhalten und potenzielle Desillusionierung zu vermeiden, knüpft sich die Herrschaft nach und nach die Gefährder vor.
Compact und Junge Welt
Es ist offensichtlich, dass wir dem faschistischen, AfD-nahen „Compact“-Magazin des Antisemiten Elsässer nicht hinterhertrauern; klar ist aber, dass das plötzliche Verbot von Compact, Reaktion auf, die auf den materiellen Widersprüchen basierende gesellschaftliche Polarisierung ist.
Das Compact-Magazin wurde nicht auf herkömmlichen Weg über eine presserechtliche Ermächtigungsgrundlage über Länder oder Bund verboten, sondern durch das Vereinsrecht, wobei die Compact-Magazin GMBH nach Art. 9 II GG. Sowie § 3 des Vereinsggesetz verstoßen würde, da es sich gegen die Verfassungsgemäße Ordnung richten würde.
Zusätzlich wurde auch die Bildung einer „Ersatzorganisation“ verboten.
Die Nutzung des Verfassungsgesetz zum Verbot eines politischen Mediums ist nach juristischen Konsens fragwürdig, zum einen, weil es de-facto ein Verbot über die Hintertür ist, sowie es grundsätzlich fragwürdig ist, „wenn Vereinsverbote (…) als Vehikel eingesetzt werden, um etwas zu erreichen, das sich nicht mit den eigentlich dafür vorgesehenen Mitteln der Rechtsordnung erreichen lässt. Schon der Anschein, der Rechtsstaat überdehne seine Möglichkeiten, stärkt letzlichrechtsextreme und -populisten.“
Faesers These, das Verbot gegen das Compact-Magazin sei ein „harter Schlag gegen die rechtsextreme Szene“ ist hierbei mehr als naiv, wo sich die rechtsextreme Szene doch gerade durch die Opfer-Rolle gestärkt sieht.
Gleichermaßen fragwürdig bleibt auch die Junge Welt zukünftig als „linksextremistisch“ im Verfassungsschutzbericht stehen.
So verkündete das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag (19.07) das Urteil des mehrjährigen Rechtsstreits zwischen der Jungen Welt (bzw. dem Verlag 8. Mai) und der Bundesrepublik.
Dass die Erwähnung eines reinen Publikationsmediums im Verfassungsschutzbericht einmalig und außerdem vollkommen zweckentfremdend ist, urteilen sogar Reaktionäre Politiker und Verfolger des Rechtsstreits: „Ich sehe nicht, dass die Erwähnung eines Publikationsorgans in einem Verfassungsschutzbericht irgendeinen Sinn ergibt (…) Der exekutive Tenor ›Lest das nicht, das ist extremistisch‹ passt nicht in einen freiheitlichen Rechtsstaat“ (Wolfgang Kubicki, FDP).
Die Begründungen des Verwaltungsgerichts wurden hierbei größtenteils direkt von denen des Verfassungsschutz übernommen, diese beinhalten (gefasst machen!), dass die Junge Welt durch ihre „marxistische Weltanschauung“ und die daraus folgende Erkennung von Klassen in dieser Gesellschaft, gegen die freiheitlich demokratische Annahme verstoße, in der BRD hätten alle Menschen die gleichen Chancen.
Die weitere Erwähnung der Jungen Welt als „linksextremistisch“ stellt für die Zeitschrift potenziell Schwierigkeiten bzgl. Werbepartnern, Publikation und allgemeiner Werbung dar.
Inhaltlich verbindet die Magazine nicht viel, klar ist aber, dass die Angriffe auf beide Magazine klare Reaktionen auf die gesellschaftliche Polarisierung und die daraus folgende Desillusionierung bzgl. der FDGO sind.
Bei Compact und der Jungen Welt sind es insbesondere außenpolitische Anliegen, wie eine kritische Einschätzung bzgl. der Unterstützung der Ukraine, dem Völkermord in Gaza und der amerikanischen Hegemonie, welche die Magazine zur Angriffsfläche machen.
Zu erkennen ist das daran, dass rechtsradikale Magazine mit
BRD-kompatibler außenpolitischer Sicht, wie die Junge Freiheit, weiterhin frei agieren und außerhalb des Verfassungsschutzberichts verweilen können.
Auch eine Konkret, die innenpolitisch größtenteils gleiche Thesen wie die Junge Welt vertritt, darf weiterhin außerhalb des Verfassungsschutz Berichts bleiben – unterschied: Außenpolitik, Israel, Amerika.
Apropos Junge Freiheit: Wir erinnern an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2005, bei welchem die rechtsextreme Junge Freiheit gegen ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht klagte – und gewann!
Zum einen stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die bloße Kritik an Verfassungswerten nicht ausreicht, um eine verfassungsfeindliche Bestrebung zu bejahen.
Zum anderen reichte die Erwähnung einzelner Artikel, die als verfassungsfeindlich angesehen werden, nicht aus, um die gesamte Zeitung als rechtsextrem einzustufen.
Außerdem würde die Zeitschrift, die von ihr veröffentlichten Artikel nicht „eigen“ machen, d.h. ihre Thesen nicht als die des Magazins übernehmen, sich aber auch nicht von ihnen distanzieren.
Spannend, dass zur Jungen Welt dies bzgl. Im Verfassungsschutzbericht steht: „Die jW bekennt sich nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Vielmehr bietet sie immer wieder eine öffentliche Plattform für Personen und Organisationen, die politisch motivierte Straftaten befürworten.“
Heute ist das anders: Auch das Gesetz und seine Anwendung abhängig von den materiellen- und folglich sozialen, Widersprüchen eines Staates – und die Widersprüche in Deutschland waren selten schärfer.
Wie genau Presseverbote die sozialen Widersprüche, manifestiert in gesellschaftlicher Polarisierung, schlichten sollen, bleibt unklar.