Abschiebungen und Flüchtlinge

Abschiebungen und Flüchtlinge

Das alleinige Konzept des Abschiebens steht im Widerspruch zum Grundgsetz, sowie dem Zuwanderungsgesetz.
Über die Absurdität des Abschiebens, dessen Widersprüche und warum die Herrschenden so gerne davon sprechen
.

Ursache allen Übels: Flüchtlinge.

Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von Paul Neumann.

Reminder: Die rot-markierten Wörter sind Links, die zu entsprechenden Kritikpunkt-Artikeln führen.
Am Ende des Artikels sind außerdem weitere Inhalte, die wir zu dem Thema empfehlen.


Zur Wahlparty in Potsdam wurden einige AfD und junge Alternative (JA) MitgliederInnen gefilmt, wie sie lautstark grölend „Hey jetzt gehts ab, wir schieben sie alle ab, sie alle ab“ über die Melodie des Atzen-Klassiker singen.
Anna Leisten, die Nachwuchs Faschistin der JA, hält vorne mit einer Parteigenossin ein Schild mit dem Aufschrift „Millionenfach Abschieben!“ hoch – ganz normaler Freitagabend bei der AfD eben.

Die bürgerliche Presse zeigt sich empört: „Geschmacklosigkeit bei AfD-Wahlparty!“ (Bild), der ehemalige Grünen Funktionär Volker Beck erteilt Strafanzeige wegen scheinbarer Volksverhetzung.
Die AfD selbst sieht darin „aktuell nichts Anstößiges“ und entschuldigt das Verhalten der Jung-Faschisten ganz simpel mit „die Junge Alternative hat eine großartige Leistung im Wahlkampf erbracht, da sei ihnen der Song am Wahlabend gegönnt“ (Chrupalla).
Dass bisschen Volksverhetzung sei ihnen gegönnt!

Die Empörung des liberalen Sachverstands scheint Ursache ihres eigenen Schams zu sein, denn gegen das Anliegen der „Massenhaften Abschiebung“ selbst, können sie Garnichts haben.
Es waren die Vertreter der Ampelfraktionen, die geflüchteten Menschen ihr letztes Selbstbestimmungsrecht in Form der „Bezahlkarte“ entzogen haben.
Die „demokratischen“ Parteien haben beschlossen, auch wieder in das Taliban-Afghanistan abzuschieben – ein Todesurteil für zahlreiche Menschen, deren Lebensweisen in Afghanistan kriminalisiert sind.
Die Grünen-Spitze hat sich seit Monaten für eine Beschleunigung von Abschiebungen ausgesprochen, während die SPD mit Faeser für die strengsten politischen Verfolgungsmaßnahmen seit den sechziger Jahren verantwortlich ist. Von der FDP und der CDU ganz zu schweigen.

Alle wollen Abschieben; die Empörung gegenüber der AfD ist ein verlegenes Augenverschließen vor ihrer eigenen Politik, welche im Kern ja genau dasselbe fordert, der einzige Unterschied zwischen der einen und der anderen Politik ist das Aussprechen von dem, was denn wirklich gefordert wird.
Die liberalen Parteien bemühen sich, ihren innenpolitischen Anliegen einen woken-Flare zu verpassen, mit dem irgendwie die tatsächliche Grausamkeit verschleiert werden soll; hier sind es dann nicht die „Massenzuwanderer“, welche abgeschoben gehören, sondern „mehr Klarheit auch in Fragen, die für uns nicht die leichtesten sind“ (Grüne), auch wenn dann eben ins Taliban-Afghanistan abgeschoben wird. 

Abschieben ist also Konsens, unter allen.
Baerbock spricht im Angesicht von Merz‘-Plan, in Zukunft gar keine Flüchtlinge mehr aus Afghanistan und Syrien aufnehmen zu wollen, von „Vorschläge(n), die hart klingen, aber nicht umsetzbar sind, weil sie gegen Grundgesetz oder Europarecht verstoßen, eignen sich vielleicht für populistische Überschriften, machen unser Land aber keinen Deut sicherer“.
Der Vorschlag, gar keine Flüchtlinge mehr aus Staaten aufzunehmen, bei denen u.a. unsere (bzw. die westlichen) Machbestreben für das Verkommen des Lebens Vorort verantwortlich sind, ist, als würde man das Haus des Nachbarn anzünden, und danach die Tür zu verschließen.
(Hier klicken für eine marxistische Analyse des westlichen Einflusses auf den Irak-Krieg, Hier klicken für eine marxistische Analyse des westlichen Einflusses auf den Afghanistan-Krieg)

Die Widersprüche des Abschiebens

Gut, also erstmal zum rechtlichen.

Die meisten Abschiebungen (oder „Rückführungen“, nach EU-Recht) in Deutschland erfolgen aufgrund abgelehnter Asylanträge, bei denen nach Prüfung keine Schutzberechtigung festgestellt wird.
Menschen, die ohne gültige Aufenthaltspapiere eingereist sind oder deren Aufenthaltstitel abgelaufen ist, sind ebenfalls von Abschiebungen betroffen – Insbesondere Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, die eine geringere Chance auf Anerkennung haben, werden häufig abgeschoben – hier geht es u.a. um Ghana und Senegal.
Die Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ hat meistens nicht tatsächlich irgendwas mit politischen Realitäten vor Ort zu tun, sondern dient bloß der Abschreckung der Fluchtwilligen aus den jeweiligen Staaten.
Auch ausländische Staatsangehörige, die Straftaten begangen haben, können nach einer Verurteilung abgeschoben werden, vor allem bei schweren Vergehen.

Im Zuwanderungsgesetz §60 (1) steht wie folgt: „Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.“
Darüber hinaus: ZuwandG §60 (2) „Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden.“.
Außerdem Artikel 3 GG (1): „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Artikel 3 GG ist ein „Jedermannsgrundrecht“, d.h. es gilt „allen Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zustehen, also gleichermaßen für In- und Ausländer sowie Staatenlose[1]

Nun zu den offensichtlichen Widersprüchen des Ganzen:
Obwohl alle Menschen vorm Gesetz gleich seien, sind sie es durch das alleinige Konzept der Abschiebung offensichtlich nicht.

Nehmen wir ein radikales Beispiel, den Mord; mordet ein deutscher Staatsbürger, kommt er für rund 10 Jahre (bis „lebenslänglich“, was in den aller meisten Fällen 15 Jahre bedeutet) in den Knast.
Dort verharrt er für ein paar Jahre, unter guter Führung kriegt er eine Vorzeitige Haftentlassung, dann kommt er aus dem Knast raus, und kann sein Leben mehr-oder-weniger gewohnt weiterführen (offensichtlich ist das bürgerliche Gefängnissystem ein reaktionäres, aber darum soll es hier nicht gehen).
Begeht bspw. ein Afghane die exakt selbe Straftat, droht ihm mit plausibler Wahrscheinlichkeit, abgeschoben zu werden.
Ohne schon einmal qualitativ zu unterscheiden; das ist eine Strafe, welche dem Deutschen nicht geschehen kann, d.h. alle Menschen sind vor dem Gesetz nicht gleich.

„Ich wusste gar nichts von der Abschiebung. Als wir am Flughafen waren, durfte ich nur kurz mit meiner Frau telefonieren. Es war etwa 2 Uhr nachts“[2] berichtet ein abgeschobener Afghane, der zuvor 5 seiner 6-jährigen Haftstrafe in Deutschland abgesessen hatte.
Vor Ort begegnet den Abgeschobenen Hunger, Obdachlosigkeit und offensichtlich die Gefahr „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung“ zu verlieren.

Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden“ – tatsächlich existiert diese Gefahr ganz offensichtlich in etlichen der Abschiebe-Staaten.
Ironischerweise steht folgendes auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan: „Es kommt zu systematischen Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel durch Folter, außergerichtliche Tötungen, Körperstrafen und öffentliche Hinrichtungen. Rechtstaat und Demokratie sind abgeschafft.“ – Naja, aber ist ja ein Ausländer, der da gefoltert wird, hätte er sich mal ans Gesetz gehalten!

Dann hätte er nicht kriminell werden sollen!“ mag nun das Gegenargument sein, aber was ist denn hier der Inhalt?
Was kriminell ist oder nicht, bestimmt das gleiche Gesetz, welches das Abschieben selbst beschließt.
Niemand sollte kriminell werden, aber viele werden es – diese ekelige „Gastfreundschaft“-These, welche besagt, wenn man nach Deutschland komme, solle man zumindest das „Gastrecht“ respektieren, fällt schnell in sich zusammen, wenn auffällt, dass der Großteil derer, die es nicht respektieren, selbst zur Gruppe der Gastgeber gehören.
Die These, „Gäste haben sich an das Gastrecht zu halten!“ unterscheidet zwischen denen, welche sich an das Recht zu halten haben, und solchen die das nicht zu tun hätten; das ist aber falsch.
Die „Gleichheit vor dem Gesetz“, welche die bürgerliche Demokratie als Entwicklung aus dem Standesrecht als Grundpfeiler proklamiert, ist gerade die Gleichheit, bei nicht-Achtung des Gesetzes, auch die Gleichheit der Strafen mit sich zu führen.
Durch das Konzept der Abschiebung bei Straftaten, ist der Flüchtlings-Status de-facto mit einer Vorstrafe gleichzusetzen, welche dann die Strafe beeinflusst.

Abschiebung als geeignetes Mittel

Im Endeffekt ist es den Herrschenden vollkommen egal was genau mit den Leuten geschieht, die dort abgeschoben werden, solange es dem Status-Quo gilt.

Erst im Juli diesen Jahres wollte die BRD eine „17-jährige (iranische) Schülerin und ihre 70-jährige Großmutter“ in die Türkei abschieben, von wo aus sie von den türkischen Behörden wissentlich direkt weiter nach Teheran gezwungen worden, wäre.
Das junge Mädchen war zuvor aus dem Iran geflüchtet, weil sie im Kontext der feministischen Unruhen unter politischer Verfolgung stand – im Iran droht; Hinrichtung, sexualisierte Gewalt, Folter.
Grund für die „Rückführung“: Gibbet nicht!
Die Rückführung konnte nur durch AktivistInnen gestoppt werden, welche Tag und Nacht vorm Flughafen BER demonstrierten und mit der Hilfe von GenossInnen wie Ferat Koçak Druck auf die Innenministerin ausüben konnten.
Das ist dann wohl die feministische Außenpolitik, von der die Ampel immer spricht.

In Zukunft sollen Menschen ohne deutschen Pass, die bspw. den palästinensischen Widerstand durch Beiträge in den sozialen Medien unterstützen, des Landes verwiesen werden können – möglicherweise auch ohne Gerichtsurteil.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte am Mittwoch die Verschärfung des Gesetzes mit den Worten: „Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.“
Bereits ein einzelner Kommentar oder ein einfacher Like unter einem als „Terrorverherrlichung“ eingestuften Beitrag auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok könnte ausreichen, um ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ zu begründen.
Was Terror ist und was nicht, bestimmt natürlich der deutsche Staat selbst, so würden viele wohl widersprechen, wenn man die PKK, die Hisbollah, die Hamas, die PFLP, die Kommunistische Partei der Philippinen, Shining Path oder die KPI(M) als Terroristen bezeichnet.[3]
Trotzdem: Wenn ein deutscher Staatsbürger „terroristisch Taten verherrlicht“, droht ihm im schlimmsten Fall eine kurze Haftstrafe, realistisch gesehen rein Garnichts.
Wenn man dabei bedenkt, dass kurdische oder palästinensische Flüchtlinge kontextuell andere Meinungen zu bestimmten Gruppierungen vertreten, als Menschen, die ihr leid nie erlebt haben, scheint die Drohung „Vorsicht, nicht das du abgeschoben wirst!“ wie ein doppelter Erfolg: Endlich Abschiebe-Quoten erfüllen, und den Status-Quo erhalten.

Abschieben ist Symbolpolitik

Im Jahr 2023 wurden rund 16.400 Menschen aus Deutschland abgeschoben, dieses Jahr werden die Zahlen deutlich höher ausfallen, weil der etablierte Sachverstand sich gegen die AfD wären will.
Aber selbst, wenn sie doppelt so hoch ausfallen; es bleibt ein rein Symbolpolitischer Akt.
Was genau das Abschieben denn tatsächlich bringen soll, bleibt ungeklärt.
Abschieben schafft Wohnraum!“ behauptet die AfD-Fraktion – es fehlen gut 800.000 Wohnungen in Deutschland aufgrund von Spekulation und fehlender staatlicher Investition in den Wohnungsbau, der Großteil der Asylbewerber haust in „Sammelunterkünften“.

Flüchtlingskriminalität“ darf nicht „verniedlicht, relativiert oder sogar vertuscht“ werden, sagt Wolfgang Kubicki – die „Flüchtlingskriminalität“ soll also mithilfe des Abschiebens gelöst werden.
Gut, also die Fakten: „Zuwanderer[4] wie es die PKS-Statistik unheimlich unpräzise ausdrückt, machen 8,6% der tatverdächtigen (201.000) bei gut 2% der Gesamtbevölkerung aus.
Erstmal ein Schock – Zugewanderte begehen mehr Straftaten als Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Welche Straftaten denn?
Diebstahl (58.400 Fälle), insbesondere Ladendiebstahl (44.036) (…) Betrug (45.183), darunter allerdings insbesondere wegen „Beförderungserschleichung“ (=Schwarzfahren) ermittelt (30.155 Tatverdächtige)“, mit Abstand am häufigsten sind Zugewanderte mit 35,1% aller Straftaten beim Taschendiebstahl verzeichnet.
D.h. Straftaten, welche der Geldbeschaffung dienen.
Warum begeht ein Mensch solche Straftaten? Weil er arm ist.
Warum ist ein Zuwanderer arm? Liegt es an ihm? Ist er faul? Ist das seine völkische-Natur?
So gern es das bürgerlich-nationalistische Bewusstsein auch so hätte, so ist es selbstverständlich nicht.
Etwa 65% der anerkannten Flüchtlinge hatten 2018 weniger als 60% des mittleren Einkommens zu Verfügung, d.h. waren von Armut betroffen.
41% der Flüchtlinge in Deutschland arbeiten unter ihrem Qualifikationsniveau, nachdem sie bereits 6-Jahre in Deutschland sind, weil ihre Qualifikationen in Deutschland nicht anerkannt werden.

„Kriminologische Sachverständige erklären, dass Kriminalität nicht mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit zusammenhängt, sondern in der Regel mit konkreten Lebenslagen (…).
So finden etwa Straftaten innerhalb von Großunterkünften für Asylsuchende statt, wo viele einander unbekannte Menschen auf engstem Raum mit stark eingeschränkter Privatsphäre und wenig Beschäftigungsmöglichkeiten zusammenleben müssen.
Flüchtlinge und Menschen mit Migrationsbiografie haben es schwerer, einen qualifizierten Abschluss, die gewünschte Ausbildungsstelle oder einen Job zu bekommen.
Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist also oft besonders eingeschränkt.
Diese Menschen haben daher ein höheres Risiko, in eine Lebenssituation zu rutschen, die Straffälligkeit begünstigt.
Letztendlich sind »Ausländer« oder »Flüchtlinge« so unterschiedlich wie andere Menschen eben auch – weder sind alle nett und harmlos, noch sind alle gemein und gefährlich. Der weit überwiegende Teil der Zugezogenen verhält sich rechtskonform“ („Fakten gegen Vorurteile“, Pro Asyl)

Na gut, aber wir können uns die ganzen Flüchtlinge nicht leisten, während unserer Rentner Pfandflaschen sammeln.
Der bürgerliche Staat hat es tatsächlich geschafft, den Klassenwiderspruch so zu verdecken, dass es im bürgerlichen Bewusstsein die Flüchtlinge sind, die es den Deutschen das Leben schwer machen.
Im „Krisen“-Jahr 2016 hat Deutschland 21,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt im Kontext der Zuwanderung ausgegeben – das ist Nichts!
Demselben Staat, der gerade-mal-so 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus dem Arm schüttelt, demselben Deutschen Staat, der den Banken 2008 568 Milliarden Euro (848 Milliarden nach Inflation) bereitgestellt hat, um sich aus seinen eigenen Widersprüchen zu befreien, diesem Staat sollen diese lächerlichen paar Milliarden zu viel sein?  
Nur mit dem 2008-Bankenrettungspaket kann Deutschland für 40 Jahre Flüchtlinge aufnehmen.

Sündenbock Flüchtling

Das laute Gegröle um Abschiebungen ist eine logische Schlussfolgerung des Versuches, die inneren Widersprüche wie Armut trotz reichem Staat, Verkommen der sozialen Infrastrukturen bei Top-Militärausgaben, fallende Kaufkraft bei Spitzenprofiten der Konzerne oder dem zwischen Volk und Herrschaft, auf eine Menschengruppe zu schieben.
Armut? Keine logische Schlussfolgerung des zuspitzenden Klassenwiderspruchs im Kapitalismus, das sind die teuren Flüchtlinge.
Kriminalität? Keine logische Schlussfolgerung des Lebens in prekären Verhältnissen, in welchem Zuwanderer die Scheiß-Jobs zu Gunsten der Konzerne erfüllen müssen, das ist die Natur der Flüchtlinge.
Die Flucht selbst? Keine logische Schlussfolgerung der kapitalistischen Kriege in Syrien, dem Irak, Afghanistan oder der Ukraine – die Flüchtlinge sind faul, und wollen sich hier auf unseren Sozialsystemen ausruhen.
Der Flüchtling ist der Sündenbock für die Probleme, welcher aus der Natur des kapitalistischen Systems entspringen.
So ist es mit Sicherheit eine Erleichterung zu denken, diesem Sündenbock könne man jede noch-so-falsche Schuld in die Schuhe schieben – Hauptsache, er springt weg.


Zum Ende möchten wir noch ein paar Inhalte  zum Thema Abschieben empfehlen, welche wir als sinnvoll zur Weiterbildung empfinden:

„Die Abschiebelüge“ (AK): Über die nicht-Umsetzbarkeit vieler Appelle bzgl. dem Abschieben und ihrem Nutzen „an tief sitzende rassistische Reflexe“

„Wir Flüchtlinge“ (Hannah Arendt)[5]: über das soziale politische Selbstverständnis von Flüchtlingen, 1943 aus der perspektiver einer jüdischen Flucht

Sozialfaschismusthese: Wie die AfD nicht geschlagen wird“ (Marx21): Eine Kritik der Sozialfaschismusthese im 21. Jhd., und warum zwischen AfD und restlichen bürgerlichen Parteien unterschieden werden sollte.
Wir teilen diese Position zwar nicht wirklich, empfinden sie aber als spannende Gegenposition.

„Fakten gegen Vorurteile“ (PRO ASYL): Etliche kritische Daten zum Thema Asyl mit zugehöriger kostenloser Broschüre.


[1] Sachstand WD 3 – 3000 – 007/21, Änderung von Deutschengrundrechten in Jedermanngrundrechte

[2] „Was mit den Abgeschobenen passiert ist“ (06.09.2024), Tagesschau

[3] Wir natürlich nicht, wir befinden uns fest auf dem Boden der Freiheitliche demokratische Grundordnung.

[4] „Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich ausreisepflichtig sind, aufgrund von einer Duldung aber zunächst nicht abgeschoben werden können, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen, die sich unerlaubt, also illegal in Deutschland aufhalten“

[5] Ich habe die verlinkten Seiten sorgfältig geprüft, übernehme jedoch keine Verantwortung für deren Inhalte.

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