Europas Werte und deren Opfer
Über den Doppelnutzen von Flüchtlingen und deren Bekämpfung
Aktualisierte und erweiterte Fassung unseres Beitrags von 2024 aus Anlass der EU-Rückführungsverordnung vom Juni 2026.
Am Mittwoch, den 17. Juni 2026, hat das Europäische Parlament in Straßburg die neue Rückführungsverordnung beschlossen, mit klarer Mehrheit.[1] Als das Ergebnis verkündet wurde, standen Abgeordnete der rechten Fraktionen auf, ballten die Fäuste und skandierten „Send them back!“ – schickt sie zurück.
Getragen wurde die Mehrheit von den Christdemokraten der EVP, zu denen auch CDU und CSU gehören, von Liberalen und von den drei rechtsextremen Fraktionen, darunter die der AfD; dem EVP-Vorsitzenden Manfred Weber, der den Kompromiss ausgehandelt hatte, wurde gratuliert. Die Sozialdemokratin Delara Burkhardt sprach vom „für mich dunkelsten Moment im EU-Parlament“.
Das Grölen war ehrlicher als die Empörung darüber. Beschlossen wurde, was die ganze Mehrheit wollte, vom rechten Rand bis weit in die selbsternannte Mitte: Lager außerhalb Europas, in die abgeschoben wird, wer nicht erwünscht ist. Die einen rufen es heraus, die anderen verwalten ihre ideologische Übereinstimmung mit ernster Miene. Über das Ziel sind sie sich einig, gestritten wird allenfalls noch über den Ton.
Die abgeschobenen Werte
Die Empörung folgt einem Skript. Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel spricht von einer „erbarmungslosen Abschiebepolitik“, die „dem deutschen Grundgesetz, der europäischen Grundrechte-Charta und rechtsstaatlichen Prinzipien“ nicht gerecht werde. Die Frankfurter Rundschau titelt „Die EU schiebt ihre Werte ab“ und erinnert an den Friedensnobelpreis von 2012: „Erinnert sich noch jemand an diese einstige Wertegemeinschaft?“[2] Die katholischen Bischöfe mahnen die „unantastbare Würde“ jedes Menschen an, die Caritas warnt vor Stigmatisierung.
So viel ist klar; die Verordnung ist brutal und dramatische Eskalation der bestehenden Antimigrationspolitik, genaueres dazu später. Und doch geht der bürgerlichen Kritik das Entscheidende durch die Lappen. Die EU schiebt ihre Werte nicht ab, sondern macht ernst mit ihnen.
Diese Wertegemeinschaft, die sich den Friedensnobelpreis ans Revers heftet, war stets ein Zusammenschluss konkurrierender Nationalstaaten, der an seiner Außengrenze entscheidet, wer hereindarf, und der die Menschen, die er nicht gebrauchen kann, wieder loswerden will. Die Abschottung gehört zu diesen Werten; sie ist, was sie praktisch heißen. Wer beklagt, die EU verrate ihre Prinzipien, hat diese Prinzipien nicht begriffen. Das Asylrecht ist seit jeher das Recht des Staates, selbst zu bestimmen, wen er als schutzwürdig anerkennt und wen er zurückweist – ein Mittel der Auslese in seiner Hand, über das der Flüchtling gerade nicht verfügt.
Auch die Aufregung über die gebrochene „Brandmauer“ ist Theater. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur haben offengelegt, dass Rechte und so betitelten „Rechtsextreme“ enger zusammengearbeitet haben als bekannt – Absprachen in einer Chatgruppe, persönliche Treffen.[3] Kanzler Friedrich Merz beteuert, man arbeite „nicht zusammen mit den Rechtsradikalen im Europäischen Parlament“. Das Abstimmungsergebnis sagt etwas anderes, und in der Sache ist die Frage ohnehin zweitrangig. Die „demokratische Mitte“ und die Rechte trennt in der Abschiebefrage kein Ziel, sondern die Lautstärke und wie man sie ihren Wählern verkauft. Die einen grölen „Send them back“, die anderen sprechen von „konsequenten Rückführungen“ – Gemeint ist dasselbe.
Was die Verordnung will
Kern der Verordnung sind die „Return Hubs“, Rückkehrzentren in Drittstaaten außerhalb der EU. Wer ausreisepflichtig ist, aber nicht in sein Herkunftsland zurückgebracht werden kann – weil dieses sich weigert oder weil es keine diplomatischen Beziehungen gibt –, soll künftig in solchen Lagern untergebracht werden, als Endstation oder als Durchgangslager.
Voraussetzung ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der die Menschen beherbergt und dafür Geld oder Erleichterungen bei der Visavergabe bekommt. Im Gespräch sind Uganda, Kasachstan und „Staaten in Afrika“. Deutschland sucht gemeinsam mit anderen bereits nach Partnern; der österreichische Innenminister Karner will bis Jahresende „ein konkretes Projekt“.[4] Europa kauft sich also das Recht, Menschen anderswo abzuladen.
Familien mit Kindern dürfen abgeschoben werden, ausgenommen bleiben allein unbegleitete Minderjährige. Wer einen Rückführungsbescheid hat, muss an der eigenen Abschiebung mitwirken; andernfalls drohen die Kürzung von Leistungen, die Beschlagnahme des Passes, Hausdurchsuchungen, die Wegnahme persönlicher Gegenstände. Die Abschiebehaft wird auf bis zu 24 Monate verlängert, in Sonderfällen länger. Das dient einem offen genannten Ziel: die Zahl der tatsächlichen Rückführungen zu erhöhen. Bislang, so die Kommission, wird nur etwa jeder vierte Mensch mit einer Rückkehrentscheidung wirklich abgeschoben. Migrationskommissar Magnus Brunner lobt sich „mehr Kontrolle“.[5]
Die Verordnung überarbeitet die Rückführungsrichtlinie von 2008 und ergänzt den seit dem 12. Juni geltenden Asyl- und Migrationspakt; der Rat der Mitgliedstaaten muss formell noch zustimmen, was als Formsache gilt. Die Regeln zu den Return Hubs sollen sofort gelten, die übrigen nach zwölf Monaten.[6]
Man nennt das „menschenunwürdig“ und meint, hier sei etwas außer Kontrolle geraten. Das Gegenteil trifft zu. Die Härte ist gewollt und für die Überbau-Zwecke der EU berechtigt. Wer Menschen, die nirgendwohin können, zur „Mitwirkung an der eigenen Abschiebung“ zwingt und ihnen den Pass abnimmt, hat sich überlegt, wie man einen Willen bricht. Dahinter steht ein Standpunkt, den die Verordnung nur zu Ende denkt: Der Aufenthalt dieser Menschen steht dem Staat zur Verfügung, vollständig. Schutz ist nichts, was der Geflüchtete besäße und mitbrächte; er ist eine Zuteilung, die der Staat nach eigenen Kriterien vornimmt oder verweigert.
In Europa nichts neues
Neu an den Return Hubs ist allein, dass sie nun endlich ratifiziert wurden. Die Sache betreibt Europa seit Jahren. Sein Grenzregime endet nicht an der eigenen Küste; es beginnt an den Außengrenzen und reicht tief nach Afrika hinein, dorthin, wo andere Staaten und Milizen gegen Bezahlung die Arbeit übernehmen, die in Europa schlecht aussähe. Italien hat Abschiebehaft und Asylverfahren bereits nach Albanien verlagert; mit der Türkei hält ein Milliardenpakt seit 2016 Millionen Geflüchtete fern.
In Libyen zieht eine „Küstenwache“, die die EU finanziert, ausbildet und ausrüstet, die Boote zurück, die nach Europa wollten. Wer aufgegriffen wird, verschwindet in Internierungslagern, über die eine UN-Untersuchungskommission festhielt, dort werde „systematisch gefoltert“; dokumentiert sind Mord, Verschwindenlassen, Sklaverei, Vergewaltigung. Aus den Lagern kommt frei, wer zahlt; wer kein Geld hat, bleibt, wird weiterverkauft oder zu Tode geprügelt. „No money, no freedom“, so beschreiben es die Überlebenden:
„Children are also not exempt from abuses; we documented allegations of rape and beatings of children by guards and smugglers. […] In Libya in July, Kameela, a 23-year-old Somali woman detained in Ain Zara detention center, told us she and her husband were held by smugglers somewhere in southern Libya, along with roughly 400 others, for three months in late 2017 and early 2018. She said she was repeatedly raped. “A big man there, a Libyan, he raped me. My husband couldn’t stop him, they held a gun to his head. Every night he did this to me. If I said, ‘don’t touch me,’ he beat me.” At the time we spoke, Kameela was seven months pregnant. She said the pregnancy was the result of the rape.“ [7]
In Tunesien, ebenfalls mit europäischem Geld, jagt die Polizei Schwarze Migranten zusammen und setzt sie in der Wüste aus. Zwischen Juni 2023 und Mai 2025 zählten Menschenrechtsorganisationen mindestens siebzig solcher Sammelabschiebungen entsprechend über elftausend (11.000!) Menschen, darunter Schwangere und Kinder, ausgesetzt im Grenzland zu Libyen und Algerien, ohne Wasser oder Schatten; Mancher kam dort um. Es sind dieselben „sicheren Drittstaaten“, mit denen Brüssel seine Pakte schließt.[8]
Wer trotzdem von den Küsten ablegt, stirbt häufiger denn je. 2025 zählte die Internationale Organisation für Migration im Mittelmeer 1.756 Tote und Vermisste, darunter 97 Kinder; seit 2014 sind es mehr als 33.000. Das Jahr 2026 ist auf dem Weg, alles zu übertreffen: Allein bis ins Frühjahr ertranken oder verschwanden rund 990 Menschen, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum – einer der tödlichsten Jahresanfänge seit Beginn der Zählung.[9]
Diese Toten sind das Mittel des Grenzregimes: Wer ertrinkt, schreckt ab. Die Ertrunkenen sind das Strandgut einer Ordnung, die selbst die Elendsregionen hervorbringt, aus denen geflohen wird – durch Krieg, durch Märkte, durch den normalen Betrieb der Weltwirtschaft – und die die Geflüchteten danach als Überzählige behandelt, die an der Scheidung zwischen eigenem und fremdem Volk zerschellen.
Eine kamerunische Frau berichtet gegenüber Amnesty von der tunesischen Küstenwache, in ihrer EU-sanktionierten Arbeit, Flüchtlinge von ihrem Weg nach Europa abzuhalten:
„They kept hitting our [wooden] boat with long batons with sharp endings, they pierced it… There were at least two women and three babies without life vests. We saw them drown and then we could not see the bodies anymore. I have never been so scared.”[10]
Die Widersprüche des Abschiebens – und ihre Auflösung
Erst einmal zum Rechtlichen. Im Aufenthaltsgesetz, § 60 Absatz 1, heißt es:
„Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.“[11]
Absatz 2 ergänzt: nicht dorthin, wo „die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden“. Und Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Ein Jedermannsgrundrecht, dass „für In- und Ausländer sowie Staatenlose“ gleichermaßen gilt.[12]
Ein deutscher Staatsbürger, der mordet, kommt für einige Jahre ins Gefängnis und führt danach sein Leben mehr oder weniger weiter (eine von uns publizierte Kritik von Knästen könnt ihr hier lesen). Einem Afghanen, der dieselbe Tat begeht, droht mit einiger Wahrscheinlichkeit zusätzlich die Abschiebung – eine Strafe, die den Deutschen nie treffen kann. Schon hier sind vor dem Gesetz eben nicht alle gleich. Und die Abschiebung führt, anders als die Haft, oft genau dorthin, wo § 60 sie verbietet. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes steht über Afghanistan:
„Es kommt zu systematischen Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel durch Folter, außergerichtliche Tötungen, Körperstrafen und öffentliche Hinrichtungen. Rechtsstaat und Demokratie sind abgeschafft.“[13]
Derselbe Staat schiebt dorthin ab.
„Dann hätte er eben nicht straffällig werden sollen“, lautet der Einwand. Doch was kriminell ist, bestimmt dasselbe Gesetz, das auch die Abschiebung beschließt. Die „Gastrecht“-These – wer herkomme, habe sich als Gast zu benehmen – zerfällt in dem Moment, in dem man bemerkt, dass die große Mehrheit derer, die sich nicht benehmen, selbst zu den „Gastgebern“ gehört. Durch die Abschiebung bei Straftaten gerät der Flüchtlingsstatus de facto zur Vorstrafe.
Hier ließe sich „Heuchelei!“ rufen: Der Staat breche sein eigenes Recht. So empören sich Taz und Frankfurter Rundschau, und sie verfehlen die Sache. Gerade die Abschiebung vollzieht die „Gleichheit vor dem Gesetz“. Diese Gleichheit verspricht nicht, dass es allen gleich gut ergeht; sie besagt, dass alle derselben Gewalt unterworfen sind, die über sie verfügt und sie nach ihren Maßstäben einteilt. Das Gesetz selbst stellt die Ungleichheit her: Die Staatsbürgerschaft ist der Rechtstitel, mit dem der Staat die einen als die Seinen beansprucht und die anderen für entfernbar erklärt. Der Widerspruch, den der erste Blick findet, ist eigentlich Wahrheit der Zweck. Der Return Hub ist der Rechtsstaat bei der Arbeit.
Abschiebung als geeignetes Mittel
Was mit den Abgeschobenen geschieht, ist den Herrschenden gleichgültig, solange der Zweck erfüllt ist. Inzwischen verhandelt die Bundesregierung offen mit Konkurrenten, die sie zuvor zu Recht „menschenverachtend“ nannte. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärt, „Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan müssen möglich sein“, und sein Ministerium hat mit den Taliban und mit der neuen syrischen Führung Vereinbarungen getroffen, die regelmäßige Abschiebungen von „Straftätern und Gefährdern“ erlauben sollen. 2025 wurde wieder nach Afghanistan abgeschoben – bei einem Sammelflug rund 80 Menschen –, und erstmals auch nach Syrien, wohin ein Mann nach bereits verbüßter Haftstrafe in Nordrhein-Westfalen gebracht wurde.[14] Die Frankfurter Rundschau fasst die Logik zusammen: „Kooperation mit den menschenverachtenden Taliban in Afghanistan? Muss halt sein.“
Schon die Ampelregierung (SPD, Grüne, Liberale) hatte beschlossen, dass Menschen ohne deutschen Pass, die militante palästinensische Gruppen in den sozialen Medien unterstützen, ausgewiesen werden können – unter Umständen ohne Gerichtsurteil; ein Like unter einem als „Terrorverherrlichung“ eingestuften Beitrag könne genügen.[15] Was Terror ist, bestimmt der deutsche Staat. Für einen deutschen Staatsbürger hätte dieselbe Äußerung im schlimmsten Fall eine geringe Strafe zur Folge, realistisch keine – Für den kurdischen oder palästinensischen Flüchtling, der die Lage anders beurteilt als jemand, der dieses Leid nie erlebt hat, wird sie zur Drohung: ein Wort zu viel, und du bist weg. Die Abschiebezahl steigt, und der Unliebsame schweigt – zwei Fliegen mit einer Klappe.
Symbolpolitik mit System
2025 wurden aus Deutschland über 22.000 Menschen abgeschoben, mehr als die rund 20.000 im Jahr zuvor. Zugleich sank die Zahl der Asyl-Erstanträge um die Hälfte, auf rund 113.000.[16] Dobrindt verbucht beides als Erfolg seiner „Migrationswende“. Doch selbst wenn sich die Zahl noch einmal verdoppelte: Wozu das Abschieben gut sein soll, bleibt offen.
„Abschieben schafft Wohnraum“, heißt es. In Deutschland fehlen rund 800.000 Wohnungen, Folge von Spekulation und ausbleibendem öffentlichem Wohnungsbau; die meisten Asylbewerber leben ohnehin in Sammelunterkünften. „Flüchtlingskriminalität“ dürfe man nicht „verniedlichen“, heißt es weiter. Sieht man genauer hin, geht es weit überwiegend um Diebstahl, Ladendiebstahl und „Beförderungserschleichung“ – Schwarzfahren –, also um Geldbeschaffung. Wer so etwas tut, ist meist arm. Und arm gehalten wird der Zugewanderte vom Asylregime selbst: durch Arbeitsverbote, nicht anerkannte Abschlüsse, Sammelunterkünfte, in denen Fremde auf engstem Raum ohne Beschäftigung ausharren. Pro Asyl hält nüchtern fest, dass Kriminalität eine Frage der Lebenslage ist und nicht der Staatsangehörigkeit – „der weit überwiegende Teil der Zugezogenen verhält sich rechtskonform“.[17]
Hinter dem Gerede vom „Sozialstaatsmissbrauch“ verschwindet, dass derselbe Staat sich aus der Bevölkerung der Welt bedient, wann immer es seinen Geschäften nützt. Seit den Anwerbeabkommen holt er Arbeitskräfte ins Land, gerade so viele, dass kein Unternehmen Mangel leidet und die Löhne nicht steigen. „Gastarbeiter“, „Fachkräfte“ und „Mangelberufe“; die Rechnung bleibt dieselbe. Brauchbar ist, wer sich verwerten lässt; abgeschoben wird, wer übrigbleibt. Die Abschiebung sortiert die Weltbevölkerung nach ihrem Nutzen für das nationale Kapital.
Diese Nutzmachung machen sich auch bürgerliche Arbeitnehmervertretungen zu Eigen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund appelliert gegen eine (noch) strengere Migrationspolitik mit dem Argument, „Geflüchtete können mit der notwendigen Unterstützung und den richtigen Voraussetzungen Motor von Entwicklung und Wohlstand“[18] sein. Da hat er, aus Perspektive des Staates, natürlich auch Recht. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DiW) braucht allein der deutsche Staat mindestens 400.000 neue Migranten pro Jahr um „die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität“ in Deutschland nachhaltig zu sichern. Gleiches lässt sich auf die reichsten Staaten der EU hochrechnen. DiW-Präsident Marcel Fratzscher schreibt in der Zeit:
„Ein gängiger Irrglaube ist, nur Hochqualifizierte – sprich: Beschäftigte mit weit überdurchschnittlichen Einkommen – seien wirtschaftlich und finanziell lohnenswerte Arbeitskräfte für Deutschland. Dies ist grundfalsch und ein Schlag ins Gesicht für jeden deutschen Beschäftigten, der hart zu mittlerem oder geringen Lohn arbeitet. Gerade in vielen systemrelevanten Berufen der Grundversorgung arbeiten Menschen mit Migrationsgeschichte und sichern die Daseinsvorsorge. [Diplomatisch ausgedrückt für „wir brauchen mehr Ausländer, weil keiner hierzulande für 15 Euro die Stunde in der Pflege schuften will]“[19]
In den Kommentaren des Zeit-Beitrages finden sich messerscharfe Analysen des Widerspruchs zwischen Basis und Überbau der Migrationsideologie. Ein Nutzer schreibt:
„Wir leben aber in einer Demokratie, was wörtlich übersetzt ‚Volksgewalt‘ heißt. Und das Volk hat keinen Bock auf 400.000 Migranten jährlich. Wer oder was ist, überhaupt ‚die deutsche Wirtschaft‘, dass sie tatsächlich immer wieder die Hybris besitzt, sich über die ‚Volksgewalt‘ erheben zu wollen. […] Die ‚deutsche Wirtschaft‘, was immer das sein mag, MUSS einen Weg finden, sich mit dem Wunsch des Volkes nach weniger Einwanderung zu arrangieren. Anders kann’s nicht funktionieren.“[20]
Das ist ja fast schon Marxismus. Es gibt also (unabhängig davon, auf welcher falschen Erkenntnis die Abneigung gegenüber mehr Migration stammt) einen Widerspruch zwischen Politik (und dem, was sie tut um dem Migrationsfeindlichen Status-Quo zu entsprechen), und dem, was die deutsche Volkswirtschaft braucht, um sich in Konkurrenz zu halten. Deshalb lautet das Argument natürlich nicht: „Ohne Migration geht diese Wirtschaft zugrunde, deshalb braucht es mehr Migration.“ „Die Wirtschaft“ hat zunächst nichts mit den Interessen der arbeitenden Menschen hierzulande zu tun. Diese haben vielmehr ungleich mehr mit einem Flüchtling gemeinsam als mit ihrem deutsch geborenen Chef.
Das Argument ist vielmehr: Abschiebungen lösen keines der Probleme, die sie zu lösen versprechen, weil diese andere Ursachen haben. Folgenlos sind sie deshalb dennoch nicht. Der Staat führt vor, dass er handelt, dass er seine Bevölkerung in Volk und Überzählige scheidet und über die Überzähligen verfügt. So bindet er die Loyalität der Bürger, die er als nationale Mannschaft in der Standortkonkurrenz anruft – eine Mannschaft, deren Wohl angeblich vom Erfolg der Nation abhängt und der Geflüchtete als Last erscheinen.
Der Konsens
Das ist der Kern. Die Widersprüche der Verhältnisse – Armut im reichen Land, marode Infrastruktur neben Rekord-Rüstungsausgaben, sinkende Kaufkraft neben Spitzenprofiten – werden einer Menschengruppe aufgeladen. Die Armut, die aus dem Klassengegensatz folgt, gilt als Werk der teuren Flüchtlinge. Die Kriminalität, die aus prekären Lagen entspringt, wird ihrer „Natur“ zugeschrieben. Und die Flucht, an deren Ursachen – den Kriegen in Syrien, im Irak, in Afghanistan – der Westen verdient und mitgewirkt hat, erscheint als Faulheit von Leuten, die sich „auf unseren Sozialsystemen ausruhen“ (sic).
Dass dieser Vorwurf auch ökonomisch nicht stimmt, sei am Rande vermerkt. Im „Krisenjahr“ 2016 gab Deutschland rund 21,6 Milliarden Euro im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus, im „Rekordjahr“ 2023 29.7 Milliarden und 2025 24,8 Milliarden Euro. Demselben Staat, der den Banken 2008 zur Rettung 568 Milliarden Euro bereitstellte – inflationsbereinigt über 800 Milliarden – und der heute ein Sondervermögen von Hunderten Milliarden für die Aufrüstung lockermacht, sollen diese Beträge zu viel sein.[21] allein mit dem Bankenrettungspaket ließen sich Geflüchtete über Jahrzehnte aufnehmen. Das Geld ist da. Es geht um den Zweck, nicht um das Vermögen.
Bleibt die Frage, an der sich die Empörung entzündet: Ist das jetzt Faschismus? Wer auf den lautesten Schreihals zeigt und die „Wertegemeinschaft“ zur Umkehr ruft, sitzt der Lebenslüge des Liberalismus auf – als gäbe es eine gute, menschenrechtliche EU, die man gegen ihre Entgleisung verteidigen müsste. Was als Bruch eines Tabus erscheint, ist der Normalbetrieb des demokratischen Staates, getragen von fast allen, die in ihm Verantwortung tragen.
Die richtige Position erinnert deshalb nicht an abgeschobene Werte. Sie greift den Standpunkt an, aus dem die Abschiebung folgt: die Nation, die Menschen in Brauchbare und Überzählige scheidet; die Standortkonkurrenz, die Geflüchtete erst zu Konkurrenten und dann zu Abfall erklärt; das Kapital, das Arbeitskräfte heranschafft und verschleißt, wie es sie gerade braucht. Der Gegner ist der Konsens selbst – den die einen beschließen und die anderen nur lauter aussingen.
[1]„Send them back“ – Rechtsextreme jubeln im EU-Parlament über Abschiebungen, Süddeutsche Zeitung, 18.6.2026 (https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-europa-eu-parlament-rueckfuehrung-rechtsextreme-brandmauer-li.3500957); EU-Parlament gibt grünes Licht für umstrittene Return-Hubs, Der Standard, 17.6.2026 (https://www.derstandard.at/story/3000000327691/); namentliche Abstimmung 418:218:30.
[2]Zitat Birgit Sippel (SPD): Deutsche Welle, 2.6.2026. – Pitt von Bebenburg, „Migrationspolitik: Die EU schiebt ihre Werte ab“, Frankfurter Rundschau, 2.6.2026 (https://www.fr.de/meinung/kommentare/migrationspolitik-eu-schiebt-ihre-werte-ab-94333855.html).
[3]Kooperation von Konservativen und Rechten sowie Merz-Zitat: „EU macht Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten“, Deutsche Welle, 2.6.2026 (https://www.dw.com/de/eu-macht-weg-frei-für-abschiebezentren-in-drittstaaten/a-77386464).
[4]Return Hubs, Drittstaaten (genannt u. a. Uganda und Kasachstan), Geld bzw. Visa-Erleichterungen sowie Karner-Zitat: Der Standard, 17.6.2026; WELT, 18.6.2026; Deutsche Welle, 2.6.2026.
[5]Mitwirkungspflicht, Sanktionen, Abschiebehaft bis 24 Monate, Rückführungsquote (rund jeder Vierte) und Brunner-Zitat: WELT, 18.6.2026; Deutsche Welle, 2.6.2026.
[6]Verhältnis zur Rückführungsrichtlinie von 2008 und zum Asyl- und Migrationspakt (in Kraft seit 12.6.2026), ausstehende Zustimmung des Rates, gestaffeltes Inkrafttreten: Der Standard, 17.6.2026; WELT, 18.6.2026.
[7]Zur EU-finanzierten libyschen „Küstenwache“ und zu den Internierungslagern: UN-Untersuchungskommission zu Libyen (2023), „systematisch gefoltert“; Human Rights Watch, „No Escape from Hell“ (https://www.hrw.org/report/2019/01/21/no-escape-hell/eu-policies-contribute-abuse-migrants-libya); SOS MEDITERRANEE, „No Money, No Freedom“ (https://www.sosmediterranee.org/torture-and-extortion-of-migrants-in-libya/); openDemocracy.
[8]Zu den von der EU mitfinanzierten Sammelabschiebungen in die Wüste durch Tunesien (mind. 70 Fälle, über 11.500 Menschen, Juni 2023 – Mai 2025): Amnesty International, „Tunisia: Rampant violations against refugees and migrants“, November 2025 (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2025/11/tunisia-rampant-violations-against-refugees-migrants-eu-risks-complicity/); ECRE (https://ecre.org/).
[9]Mittelmeer-Tote/Vermisste: IOM, Missing Migrants Project (https://missingmigrants.iom.int/region/mediterranean); Mediendienst Integration (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/fluechtlinge-in-der-eu-und-eu-asylpolitik/wie-viele-todesfaelle-gibt-es-auf-den-fluchtrouten-in-die-eu/). 2025: 1.756 Tote/Vermisste (darunter 97 Kinder); seit 2014 über 33.000; 2026 bis ins Frühjahr rund 990, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum.
[10] https://www.amnesty.org/en/latest/news/2025/11/tunisia-rampant-violations-against-refugees-migrants-eu-risks-complicity/
[11]§ 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60.html).
[12]Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz; zur Einordnung als Jedermannsgrundrecht vgl. unseren Beitrag „Das Grundgesetz, Eigentum und Demokratie“, Kritikpunkt, Mai 2024 (https://kritikpunkt.com/de/das-grundgesetz-eigentum-und-demokratie/).
[13]Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise Afghanistan (abgerufen Juni 2026), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/afghanistan-node.
[14]Dobrindt-Zitat und Vereinbarungen mit den Taliban und der neuen syrischen Führung: BMI-Pressemitteilung, Dezember 2025; ZDFheute (https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/dobrindt-abschiebungen-syrien-afghanistan-100.html). Zur Größenordnung der Afghanistan-Abschiebungen 2025: Mediendienst Integration. Zur Bundesregierung Merz (vereidigt 6.5.2025, CDU/CSU–SPD; Dobrindt/CSU Innenminister, Wadephul/CDU als Außenminister): Deutscher Bundestag.
[15]Zur Ausweisung von Nichtdeutschen wegen „Terrorverherrlichung“ vgl. unseren Beitrag „Gegen alle, die dagegen sind“, Kritikpunkt, Juli 2024 (https://kritikpunkt.com/gegen-alle-die-dagegen-sind/).
[16] Abschiebungs- und Asylzahlen 2024/2025 (über 22.000 Abschiebungen 2025 nach rund 20.000 im Vorjahr; Asyl-Erstanträge −51 % auf rund 113.000): LTO (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/asylpolitik-bundesregierung-2025-weniger-asylantraege-mehr-abschiebungen); Tagesspiegel.
[17] Pro Asyl, „Fakten gegen Vorurteile“ (https://www.proasyl.de/).
[18] https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Positionen_und_Thesen/241029_Grundlagenpapier_Flucht_Asyl.pdf
[19] https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-02/migrationsdebatte-deutschland-wahlkampf-wirtschaft-arbeitskraefte
[20] https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-02/migrationsdebatte-deutschland-wahlkampf-wirtschaft-arbeitskraefte
[21]Zahlen zu den Zuwanderungskosten 2016 und zur Bankenrettung 2008 sowie zum Sondervermögen: vgl. unseren Beitrag „Profite und Kriege“, Kritikpunkt 2024 (https://kritikpunkt.com/de/profite-und-kriege/).
